Kurztitel
Grundbuchanlegung - Tirol - Vollzugsvorschrift
Kundmachungsorgan
GVBlTirVbg.Nr. 9/1898 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 504/1994GVBlTirVbg.Nr. 9 aus 1898, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 504 aus 1994,
Text
§ 107.Paragraph 107,
Dem Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz liegt ob, die erfolgte Bestellung eines Legalisators, dessen Wohnsitz und Amtsgebiet, sowie den Tag des Beginnens der Wirksamkeit desselben im Amtsblatte zum “Boten für Tirol und Vorarlberg” (rücksichtlich der Gerichtshofsprengel Innsbruck und Bozen) oder in der Zeitschrift “La Patria” (rücksichtlich der Gerichtshofssprengel Trient und Rovereto), ferner durch Anschlag an der Amtstafel des Bezirksgerichtes, in dessen Sprengel der Legalisator seinen Hauptwohnsitz hat, kundzumachen und außerdem die ortsübliche Verlautbarung im Amtsgebiete des Legalisators zu veranlassen.
In gleicher Weise ist für die öffentliche Kundmachung zu sorgen, wenn die Wirksamkeit des Legalisators aufhört.
Das Oberlandesgericht hat von drei zu drei Jahren eine Liste aller gemäß Art. X G.-A.-R.-G. zur Legalisierung in Grundbuchssachen berufenen Personen mit Angabe von Namen, Beschäftigung und Wohnsitz derselben, sowie der ihnen zugewiesenen Amtsgebiete in den genannten Zeitschriften kundzumachen und je eine Ausfertigung der Liste allen Grundbuchsgerichten in Tirol mitzutheilen.Das Oberlandesgericht hat von drei zu drei Jahren eine Liste aller gemäß Artikel römisch zehn, G.-A.-R.-G. zur Legalisierung in Grundbuchssachen berufenen Personen mit Angabe von Namen, Beschäftigung und Wohnsitz derselben, sowie der ihnen zugewiesenen Amtsgebiete in den genannten Zeitschriften kundzumachen und je eine Ausfertigung der Liste allen Grundbuchsgerichten in Tirol mitzutheilen.
Die Grundbuchsgerichte sind verpflichtet, in diesen Listen die jeweils vorfallenden Aenderungen, soweit sie ihnen durch die öffentlichen Kundmachungen bekannt werden, durchzuführen.
Anmerkung
Die Kundmachung hat nunmehr im "Boten für Tirol" zu geschehen. Die Bezugnahme auf die Sprengel Bozen, Trient und Rovereto ist gegenstandslos.