Norm Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Internationales Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen Fassungen (Gesetz) ab 17.06.1910 — RGBl. Nr. 116/1912 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.03.1950 § → § BGBl. Nr. 191/1950 17.06.191028.02.1950 RGBl. Nr. 116/1912 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.02.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1.Art. 1Art. 2.Art. 2Art. 3.Art. 3Art. 4.Art. 4Art. 5.Art. 5Art. 6.Art. 6Art. 7.Art. 7Art. 8.Art. 8