Kurztitel
Beglaubigung öffentlicher Urkunden (Schweiz)
Index
29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung)
Langtitel
Staatsvertrag vom 21. August 1916 zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Schweiz über die Beglaubigung der von öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden
StF: RGBl. Nr. 340/1917
Sonstige Textteile
(Unterzeichnet in Bern am 21. August 1916, von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät ratifiziert am 1. April 1917, die Ratifikationsurkunden ausgetauscht in Bern am 30. Mai 1917.)
Präambel/Promulgationsklausel
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn
und
der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben, von dem Wunsche geleitet, im gegenseitigen Verkehr zwischen Österreich und der Schweiz Erleichterungen hinsichtlich der Beglaubigung der von öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden einzuführen, beschlossen, zu diesem Zwecke einen besonderen Vertrag abzuschließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die, nachdem sie ihre Vollmachten in guter und gehöriger Form befunden hatten, die nachstehenden Artikel vereinbart haben:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991
2. Gemäß Vertrag vom 25.5.1925, BGBl. Nr. 55/1926, zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft anzuwenden. Im Jahre 1950 wurde zwischen der österreichischen und der schweizerischen Regierung die fortdauernde Geltung festgestellt.