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Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen

Fassungen (Gesetz)
ab 17.07.1931 — StGBl. Nr. 435/1920 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute17.07.1931 StGBl. Nr. 435/1920 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 435/1920

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

17.07.1931

Unterzeichnungsdatum

09.09.1886

Außerkrafttretensdatum

Index

29/06 Urheberrecht

Langtitel

Beilage B. Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen vom 9. September 1886.

StF: StGBl. Nr. 435/1920

Präambel/Promulgationsklausel

Im Begriffe, zur Vollziehung des unter dem heutigen Datum abgeschlossenen Übereinkommens zu schreiten, haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das Nachstehende erklärt und verabredet:

Anmerkung

Das Schlußprotokoll ist gegenüber keinem Staat mehr unmittelbar anwendbar. Aufgrund der Vorbehalte, die Thailand bei seinem Beitritt zur RBÜ (BF) erklärt hat (BGBl. Nr. 262/1931), wendet dieser Staat die Z. 2 und 4 des Schlußprotokolls noch an.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2020

Gesetzesnummer

10001749

Dokumentnummer

NOR11001771

alte Dokumentnummer

N2192025686S