Norm Handelsvertretergesetz× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Handelsvertretergesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.03.1939▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.03.199330.06.1996 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 262/1996 01.07.197828.02.1993 § → § — 28.07.196030.06.1978 § → § BGBl. Nr. 153/1960 01.03.193927.07.1960 § → § — 01.10.192128.02.1939 BGBl. Nr. 348/1921 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.07.1960 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 13§ 17§ 20§ 21§ 24§ 29§ 30§ 31§ 32