Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 45/1932Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1932,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
II. Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke.römisch zwei. Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke.
Artikel 2.
Wenn gerichtliche oder außergerichtliche Schriftstücke, die in dem Gebiet eines der Hohen Vertragschließenden Teile ausgestellt sind, auf Verlangen einer Gerichtsbehörde dieses Teiles an Personen, Gesellschaften, Genossenschaften oder andere Körperschaften in dem Gebiete des andern Hohen Vertragschließenden Teiles zugestellt werden sollen, können sie dem Empfänger, welcher Staatsangehörigkeit er auch sein mag, auf einem der in den Artikeln 3 und 4 vorgesehenen Wege zugestellt werden.
Schlagworte
Übermittlungsweg
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
NOR12023968
alte Dokumentnummer
N2193216879R