Norm Auslieferung von Verbrechern× ▾ ‹›Gliederung Auslieferung von Verbrechern Kundmachung BGBl. Nr. 377/1935 · 21.09.1935▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 377/1935 21.09.1935 Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzabkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Verbrecher auf Australien und Neuseeland. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1