Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 28.06.1948 — BGBl. Nr. 190/1948 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute28.06.1948 BGBl. Nr. 190/1948 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1948,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

28.06.1948BGBl. Nr. 190/1948

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Zusätzliches Schlußprotokoll.

Die unterzeichneten Bevollmächtigten, die heute behufs Unterzeichnung des Abkommens betreffend die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte zusammengetreten sind, haben folgendes vereinbart:

Die unter Ziffer römisch eins des Schlußprotokolles ausgesprochenen Grundsätze werden analog auf Patente angewendet, soweit die Einfuhr in das Gebiet der alliierten und assoziierten Nationen oder eines diesen feindlichen Staates im Laufe des Krieges stattgefunden hat.

Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das gegenwärtige Protokoll angenommen.

Geschehen zu Neuchatel, am 8. Februar 1947.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10001896

Dokumentnummer

NOR12025125

alte Dokumentnummer

N2194825493S