Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Markenschutzgesetz, Anwendung - Bahamas
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 149/1961 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/1999Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1961, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
26/02 Marken- und Musterschutz
Text
§ 2. Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf den Bahama-Inseln haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1953, und zwar auch dann, wenn die betreffenden Marken im Ursprungsland nicht geschützt sind. Bei der Anmeldung dieser Marken in Österreich ist ein Nachweis, daß die Marken auf den Bahama-Inseln registriert sind, nicht zu erbringen. Paragraph 2, Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf den Bahama-Inseln haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes 1953, und zwar auch dann, wenn die betreffenden Marken im Ursprungsland nicht geschützt sind. Bei der Anmeldung dieser Marken in Österreich ist ein Nachweis, daß die Marken auf den Bahama-Inseln registriert sind, nicht zu erbringen.
Dokumentnummer
NOR12026706
Alte Dokumentnummer
N2196110046W