Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 26.09.1967 — BGBl. Nr. 305/1967 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute26.09.1967 BGBl. Nr. 305/1967 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1967,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

26.09.1967BGBl. Nr. 305/1967

Außerkrafttretensdatum

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Text

Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten

Wien, am 5. Juni 1967

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, Ihnen namens der Ungarischen Volksrepublik mitzuteilen, daß die ungarische Regierung mit folgender Vereinbarung einverstanden ist:

„Die oberste Unterrichtsbehörde des einen Vertragsstaates hat auf Ersuchen der obersten Unterrichtsbehörde des anderen Vertragsstaates bei hinreichender Bezeichnung des öffentlichen Interesses gegen Ersatz sämtlicher Kosten und zu entrichtender Gebühren folgende Dokumente und Auskünfte zum amtlichen Gebrauch zu übermitteln:

  1. Litera a
    Gleichschriften oder amtliche Abschriften der von Lehranstalten ausgestellten Zeugnisse und Diplome oder nötigenfalls zum Ersatz dieser Schriftstücke geeignete andere Dokumente,
  2. Litera b
    Auskünfte über Arten von Zeugnissen und die mit ihrem Erwerb verbundenen Berechtigungen,
  3. Litera c
    Dokumente über das Unterrichtssystem, die Organisation von Lehranstalten sowie über die Lehrpläne, Lehr- und Prüfungsordnungen.

Sofern auch die zuständigen österreichischen Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich mich, Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den beiden Staaten anzusehen sind.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Simo m.p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Lujo Toncic-Sorinj,

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Wien, am 28. Juli 1967

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 5. Juni 1967 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, Wortlaut wie oben.)

Ich beehre mich, Ihnen namens der Republik Österreich zur Kenntnis zu bringen, daß die Österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Toncic-Sorinj m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Jenö Simo

a. o. u. bev. Botschafter

der Ungarischen Volksrepublik

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002097

Dokumentnummer

NOR12027619

alte Dokumentnummer

N2196713401T