Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 26.09.1967 — BGBl. Nr. 305/1967 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute26.09.1967 BGBl. Nr. 305/1967 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1967,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

26.09.1967BGBl. Nr. 305/1967

Außerkrafttretensdatum

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Text

Wien, am 9. April 1965

Herr Minister!

Unter Bezugnahme auf den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über wechselseitigen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen und über Urkundenwesen beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Es besteht Einvernehmen darüber, daß dieser Vertrag die Bestimmungen anderer Verträge, die einen oder beide der Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages binden, nicht berührt.

Ich darf sie bitten, Ihr diesbezügliches Einverständnis bekanntzugeben.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Kreisky m.p.

Seiner Exzellenz

Herrn Janos Peter,

Außenminister der Ungarischen

Volksrepublik

Wien, am 9. April 1965

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 9. April 1965 zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, Wortlaut wie oben.)

Ich darf hiemit das Einverständnis mit dem Inhalt Ihres Schreibens

erklären.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Peter m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002097

Dokumentnummer

NOR12027618

alte Dokumentnummer

N2196713308T