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Auslieferungsabkommen

Fassungen (Gesetz)
ab 30.08.1969 — BGBl. Nr. 324/1969 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
30.08.196930.09.2000 BGBl. Nr. 324/1969 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 159/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferungsabkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 324 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2000,

Typ

Vertrag – Kanada

Inkrafttretensdatum

30.08.1969

Außerkrafttretensdatum

30.09.2000aufgehoben durch BGBl. III Nr. 159/2000

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Langtitel

AUSLIEFERUNGSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND KANADA

StF: BGBl. Nr. 324/1969

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 159/2000 (NR: GP XXI RV 51 AB 139 S. 29. BR: AB 6123 S. 666)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 11. Mai 1967 in Ottawa unterzeichnete Auslieferungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 7. Mai 1969

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23 Absatz 1 am 30. August 1969 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Kanada haben in dem Wunsche, die Gerechtigkeit zu fördern, indem Vorkehrung für die gegenseitige Auslieferung flüchtiger Rechtsbrecher getroffen wird, beschlossen, das folgende Auslieferungsabkommen abzuschließen:

Gesetzesnummer

10002152

Dokumentnummer

NOR11002175

Alte Dokumentnummer

N2196914622R