Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 426/1972Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1972,
Inkrafttretensdatum
16.10.1972
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens
StF: BGBl. Nr. 426/1972
Sonstige Textteile
Nachdem der am 29. November 1971 durchgeführte Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931, BGBl. Nr. 45/1932, welcher also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.Nachdem der am 29. November 1971 durchgeführte Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Swaziland betreffend die Wiederanwendung des österreichisch-britischen Rechtshilfeabkommens vom 31. März 1931, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1932,, welcher also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1972
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist nach Durchführung des in seinem vorletzten Absatz vorgesehenen Notenwechsels am 16. Oktober 1972 in Kraft getreten.
Dokumentnummer
NOR11002250
alte Dokumentnummer
N2197214156P