Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 402/1973 aufgehoben durch BGBl. Nr. 185/1995Bundesgesetzblatt Nr. 402 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel XVArtikel römisch fünfzehn
Die Bestimmungen dieses Abkommens schließen einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Abkommens geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder anderer internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.
Dokumentnummer
NOR12029228
Alte Dokumentnummer
N2197324773S