Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
11.08.1973 bis 27.01.1996 — BGBl. Nr. 402/1973 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 211.08.197327.01.1996 BGBl. Nr. 402/1973 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 185/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 402 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1995,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

11.08.1973BGBl. Nr. 402/1973

Außerkrafttretensdatum

27.01.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 185/1995

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel römisch zwei

  1. Absatz eins,Dem Abkommen unterliegen die Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse, die unter die im Artikel römisch vier genannten Gruppen fallen und im Übereinkommen nach Artikel römisch fünf näher bezeichnet sind.
  2. Absatz 2,Unter Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen im Sinne dieses Abkommens werden alle Hinweise verstanden, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Herkunft eines Erzeugnisses beziehen. Ein solcher Hinweis besteht im allgemeinen aus einer geographischen Bezeichnung. Er kann aber auch aus anderen Angaben bestehen, wenn innerhalb beteiligter Verkehrskreise des Herkunftslandes darin im Zusammenhang mit dem so bezeichneten Erzeugnis ein Hinweis auf das Erzeugungsland erblickt wird. Die genannten Bezeichnungen können neben einer Aussage über die Herkunft aus einem bestimmten geographischen Bereich auch eine Aussage über die Qualität des betreffenden Erzeugnisses enthalten. Diese besonderen Eigenschaften der Erzeugnisse werden ausschließlich oder überwiegend durch geographische oder auch menschliche Einflüsse bedingt.

Gesetzesnummer

10002274

Dokumentnummer

NOR12029215

Alte Dokumentnummer

N2197324760S