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Anl. 1

Fassungen
ab 11.08.1975 — BGBl. Nr. 385/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute11.08.1975 BGBl. Nr. 385/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1975,

Typ

Vertrag – Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

11.08.1975BGBl. Nr. 385/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Text

Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 16. 7. 1969 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub

Die Vertragstaaten des am 16. Juli 1969 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien über Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub, nachstehend als „das Abkommen“ bezeichnet, haben folgendes vereinbart:

Artikel römisch eins

Die Bestimmungen des Abkommens sind auf den Konkurs und den Ausgleich von Versicherungsgesellschaften sowie den solchen Gesellschaften eingeräumten Zahlungsaufschub nicht anzuwenden.

Artikel römisch zwei

Dieses Protokoll bildet einen integrierenden Teil des Abkommens.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu ordnungsgemäß Bevollmächtigten dieses Protokoll unterschrieben und mit ihren Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Brüssel, am 13. Juni 1973, in zwei Urschriften in deutscher, französischer und niederländischer Sprache, wobei die drei Texte gleichermaßen verbindlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10002348

Dokumentnummer

NOR12030878

Alte Dokumentnummer

N2197525121S