Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 593/1977Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel XVArtikel römisch fünfzehn
Dieses Abkommen schließt einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Abkommens geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR12031228
Alte Dokumentnummer
N2197724840S