Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Patentübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 350/1979Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 100Artikel 100
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 100
Einspruchsgründe
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, daß
der Gegenstand des europäischen Patents nach den Artikeln 52 bis 57 nicht patentfähig ist;
das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein Fachmann sie ausführen kann;
der Gegenstand des europäischen Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung oder, wenn das Patent auf einer europäischen Teilanmeldung oder einer nach Artikel 61 eingereichten neuen europäischen Patentanmeldung beruht, über den Inhalt der früheren Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.
Anmerkung
Europäische Teilanmeldung: Art. 76.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2012
Dokumentnummer
NOR12031770
Alte Dokumentnummer
N2197925905S