Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 236/1980Bundesgesetzblatt Nr. 236 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
KAPITEL VKAPITEL römisch fünf
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Artikel 13
Von den Gerichten eines der beiden Staaten gestellte Ersuchen um Mithilfe bei der freiwilligen Erfüllung von auf dem Gebiet des Sorgerechts für Minderjährige erlassenen Entscheidungen sind im anderen Staat unter sinngemäßer Anwendung der Kapitel III und IV zu erledigen.Von den Gerichten eines der beiden Staaten gestellte Ersuchen um Mithilfe bei der freiwilligen Erfüllung von auf dem Gebiet des Sorgerechts für Minderjährige erlassenen Entscheidungen sind im anderen Staat unter sinngemäßer Anwendung der Kapitel römisch drei und römisch vier zu erledigen.
Anmerkung
Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Sorgerechtsentscheidung werden nicht erfasst (siehe aber den österreichisch-französischen Vollstreckungsvertrag, BGBl. Nr. 288/1967).
Zuletzt aktualisiert am
09.05.2023
Dokumentnummer
NOR12032115
Alte Dokumentnummer
N2198016316T