Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konkursvertrag (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 237/1980Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1980,
Inkrafttretensdatum
22.06.1980
Unterzeichnungsdatum
27.02.1979
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT, DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN AUF DEM GEBIET DES INSOLVENZRECHTS
StF: BGBl. Nr. 237/1980 (NR: GP XV RV 136 AB 229 S. 23. BR: AB 2103 S. 392.)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik
In dem Wunsch, zwischen Österreich und Frankreich die Beziehungen in Ansehung von Konkursen und ähnlichen Verfahren zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1980 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 23 Abs. 2 am 22. Juni 1980 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1980 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, Absatz 2, am 22. Juni 1980 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR11002530
Alte Dokumentnummer
N2198021605S