Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 23.05.1982 — BGBl. Nr. 226/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute23.05.1982 BGBl. Nr. 226/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1982,

Typ

Vertrag – Israel

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.05.1982BGBl. Nr. 226/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Artikel römisch eins

(Zu Artikel 1 des Übereinkommens)

Das Übereinkommen und dieser Vertrag werden auch angewendet:

  1. Litera a
    In Verfahren betreffend Strafaufschub, Strafunterbrechung und bedingte Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder einer vorbeugenden Maßnahme;
  2. Litera b
    in Verfahren über Ansprüche auf Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen;
  3. Litera c
    in Gnadensachen;
  4. Litera d
    durch Zustellung von Aufforderungen zum Strafantritt oder zur Zahlung von Geldstrafen, Geldbußen oder Verfahrenskosten in Strafsachen sowie von Entscheidungen über derartige Verfahrenskosten, sofern gewährleistet ist, daß diese Maßnahme nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach Zustellung vollstreckt wird;
  5. Litera e
    bei privatrechtlichen Ansprüchen, die im Zuge des Strafverfahrens geltend gemacht werden, solange das für Strafsachen zuständige Gericht noch nicht endgültig über den Strafanspruch entschieden hat.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002581

Dokumentnummer

NOR12032756

Alte Dokumentnummer

N2198215488R