Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 226/1982Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
(Zu Artikel 5 des Übereinkommens)
Die Erledigung eines Rechtshilfeersuchens um Übermittlung von Beweisstücken, um Durchsuchung oder um Beschlagnahme von Gegenständen ist nicht davon abhängig, daß die dem Ersuchen zugrunde liegende strafbare Handlung der Auslieferung unterliegt.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12032760
Alte Dokumentnummer
N2198215492R