(2)Absatz 2,Entscheidungen über
1.Ziffer eins den Beitrag des Verurteilten zu den Kosten des Strafvollzuges;
2.Ziffer 2 den Verfall von Geld und Gegenständen;
3.Ziffer 3 die Unterbrechung einer Freiheitsstrafe, den Widerruf oder die Nichteinrechnung der außerhalb der Strafhaft verbrachten Zeit in die Strafzeit;
4.Ziffer 4 die Nichteinrechnung einer im Hausarrest zugebrachten Zeit in die Strafzeit;
5.Ziffer 5 den nachträglichen Aufschub des Strafvollzuges;
6.Ziffer 6 den Ausgang im Hinblick auf die bevorstehende Entlassung, die Nichteinrechnung der Zeit eines Ausganges oder der außerhalb der Strafe verbrachten Zeit in die Strafzeit;
7.Ziffer 7 die bedingte Entlassung und die damit zusammenhängenden Entscheidungen
stehen den liechtensteinischen Behörden zu.