Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 321/1985Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
TEIL VTEIL römisch fünf
ANDERE ÜBEREINKÜNFTE
Artikel 19
Dieses Übereinkommen schließt nicht aus, daß eine andere internationale Übereinkunft zwischen dem Ursprungsstaat und dem ersuchten Staat oder das nichtvertragliche Recht des ersuchten Staates angewendet wird, um die Anerkennung oder Vollstreckung einer Entscheidung zu erwirken.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022
Dokumentnummer
NOR12034031
alte Dokumentnummer
N2198524506S