Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 535/1986Bundesgesetzblatt Nr. 535 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
TEIL IIITEIL römisch drei
VERFAHREN
Ersuchen und Unterlagen
Artikel 24
(1)Absatz eins,Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2)Absatz 2,Dem Ersuchen sind anzuschließen:
eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;
eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;
ein mit dem Verurteilten aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung ergibt;
weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Dokumentnummer
NOR40036945