Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auslieferung (Protokoll) (Australien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 661/1986Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1986,
Inkrafttretensdatum
01.02.1987
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Langtitel
PROTOKOLL zwischen der Republik Österreich und Australien über die Abänderung des am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Auslieferungsvertrages
StF: BGBl. Nr. 661/1986 (NR: GP XVI RV 891 AB 986 S. 147. BR: AB 3169 S. 479.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 6 Abs. 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 am 1. Feber 1987 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 6, Absatz eins, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 6, Absatz eins, am 1. Feber 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Australien
IN DEM WUNSCH, den am 29. März 1973 in Canberra unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Australischen Bund über die Auslieferung *) abzuändern,
HABEN folgendes vereinbart:
________________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 718/1974*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 718 aus 1974,
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015
Dokumentnummer
NOR11002776
alte Dokumentnummer
N2198622207S