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Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)

Kundmachung
BGBl. Nr. 261/1988 · 31.05.1988
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 261/1988 31.05.1988 261. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr Stammfassung
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neugeändertaufgehobennicht berührt