Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 671/1990Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1990,
Typ
Vertrag – Europäische Patentorganisation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Mit Inkrafttreten dieses Abkommens errichtet die Organisation in Wien eine Dienststelle des Europäischen Patentamts.
(2)Absatz 2,Aufgabe der Dienststelle ist insbesondere die Erbringung von Diensten der in Artikel 2 bezeichneten Art. Der Dienststelle können weitere Aufgaben des Europäischen Patentamts übertragen werden.Aufgabe der Dienststelle ist insbesondere die Erbringung von Diensten der in Artikel 2 bezeichneten "Art". Der Dienststelle können weitere Aufgaben des Europäischen Patentamts übertragen werden.
(3)Absatz 3,Zwischen der Republik Österreich und der Organisation wird ein Abkommen zur Ergänzung und Durchführung des Protokolls über Vorrechte und Befreiungen der Organisation sowie über den Sitz der Dienststelle geschlossen.
(4)Absatz 4,Die Republik Österreich unterstützt die Organisation bei der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Dienststelle.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Dokumentnummer
NOR12035134
Alte Dokumentnummer
N2199010264L