Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 671/1990Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1990,
Typ
Vertrag – Europäische Patentorganisation
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 6
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens wird durch Notenwechsel (Anm.: wurde als Anlage 2 dokumentiert) zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Präsidenten des Europäischen Patentamts festgelegt.Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens wird durch Notenwechsel Anmerkung, wurde als Anlage 2 dokumentiert) zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Präsidenten des Europäischen Patentamts festgelegt.
Geschehen zu Wien am 2. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Dokumentnummer
NOR12035137
Alte Dokumentnummer
N2199010267L