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Art. 2

Fassungen
ab 26.09.1990 — BGBl. Nr. 496/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute26.09.1990 BGBl. Nr. 496/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1990,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

26.09.1990BGBl. Nr. 496/1990

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

ARTIKEL 2

Anwendung und rechtliche Bedeutung der Internationalen Klassifikation

  1. Absatz eins,Vorbehaltlich der sich aus diesem Abkommen ergebenden Verpflichtungen hat die Internationale Klassifikation nur verwaltungsmäßige Bedeutung. Jedoch kann ihr jedes Land die ihm geeignet erscheinende rechtliche Bedeutung beilegen. Insbesondere bindet die Internationale Klassifikation die Länder des besonderen Verbandes nicht hinsichtlich der Art und des Umfangs des Schutzes des Musters oder Modells in diesen Ländern.
  2. Absatz 2,Jedes Land des besonderen Verbandes behält sich vor, die Internationale Klassifikation als Haupt- oder Nebenklassifikation anzuwenden.
  3. Absatz 3,Die Behörden der Länder des besonderen Verbandes werden in den amtlichen Urkunden über die Hinterlegung oder Eintragung der Muster oder Modelle und, sofern sie amtlich veröffentlicht werden, in diesen Veröffentlichungen die Nummern der Klassen und Unterklassen der Internationalen Klassifikation angeben, in welche die Waren eingeordnet sind, die Gegenstand der Muster oder Modelle sind.
  4. Absatz 4,Bei der Auswahl der in die alphabetische Warenliste aufzunehmenden Benennungen wird der Sachverständigenausschuß, soweit möglich, die Verwendung von Benennungen vermeiden, an denen Ausschließlichkeitsrechte bestehen können. Jedoch darf die Aufnahme einer Bezeichnung in die alphabetische Liste nicht als Meinungsäußerung des Sachverständigenausschusses darüber ausgelegt werden, ob an dieser Bezeichnung Ausschließlichkeitsrechte bestehen oder nicht.

Schlagworte

Hauptklassifikation

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2019

Gesetzesnummer

10002944

Dokumentnummer

NOR12035365

alte Dokumentnummer

N2199011762H