Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationale Registrierung audiovisueller Werke
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 48/1991Bundesgesetzblatt Nr. 48 aus 1991,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Text
Artikel 15
Unterzeichnung und Vertragssprachen
(1)Absatz eins,[Urschriften] Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
(2)Absatz 2,[Amtliche Texte] Amtliche Texte werden vom Generaldirektor nach Konsultierung der beteiligten Regierungen in arabischer, deutscher, italienischer, japanischer, portugiesischer, russischer und spanischer Sprache sowie in anderen Sprachen hergestellt, die die Versammlung bestimmen kann.
(3)Absatz 3,[Unterzeichnungsfrist] Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1989 beim Internationalen Büro zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026
Dokumentnummer
NOR12035741
alte Dokumentnummer
N2199114328J