Norm Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten im Jahr 1991 erbrachten Leistungen in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO× ▾ ‹›Gliederung Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten im Jahr 1991 erbrachten Leistungen in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO Fassungen (Gesetz) ab 23.12.1992 — BGBl. Nr. 805/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.12.199231.12.2018 BGBl. Nr. 805/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.12.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1