Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kühlgeräte-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 569/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4Anlage 4
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Anhang IVAnhang römisch vier
KLASSENEINTEILUNG
Die unter diese Verordnung fallenden Geräte werden in folgende Klassen eingeteilt:
Haushaltskühlgeräte ohne Niedertemperaturfächer.
Haushaltskühlgeräte mit Kühlfach (5 ºC)/Kellerfach (10 ºC).
Haushaltskühlgeräte mit Niedertemperaturfächern ohne Stern.
Haushaltskühlgeräte mit *-Niedertemperaturfächern.
Haushaltskühlgeräte mit **-Niedertemperaturfächern.
Haushaltskühlgeräte mit ***-Niedertemperaturfächern.
Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit *(***)-Niedertemperaturfächern.
Haushaltsgefrierschränke.
Haushaltskühl- und -gefriergeräte mit mehr als zwei Türen oder andere, nicht unter die obengenannten Klassen fallende Geräte.
Schlagworte
Haushaltskühlgerät, Haushaltsgefriergerät
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12037648
Alte Dokumentnummer
N2199439212J