Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 28/1996Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(Zu Artikel 2 des Übereinkommens)
(1)Absatz eins,Rechtshilfe wird im Rahmen von Artikel I auch in Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen und in Strafsachen wegen der Verletzung von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel geleistet. Die Rechtshilfe darf nicht ausschließlich mit der Begründung abgelehnt werden, daß das Recht des ersuchten Vertragsstaates keine Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenvorschriften oder keine Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel derselben Art wie das Recht des ersuchenden Vertragsstaates enthält.Rechtshilfe wird im Rahmen von Artikel römisch eins auch in Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen und in Strafsachen wegen der Verletzung von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel geleistet. Die Rechtshilfe darf nicht ausschließlich mit der Begründung abgelehnt werden, daß das Recht des ersuchten Vertragsstaates keine Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenvorschriften oder keine Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel derselben Art wie das Recht des ersuchenden Vertragsstaates enthält.
(2)Absatz 2,Die nach den Vorschriften der Vertragsstaaten bestehenden Geheimhaltungspflichten in fiskalischen Angelegenheiten gemäß Absatz 1 stehen der nach diesem Artikel zu leistenden Rechtshilfe nicht entgegen. Umstände oder Tatsachen, die den Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Vertragsstaates im Zusammenhang mit einem Rechtshilfeersuchen bekannt werden, unterliegen der nach den Vorschriften dieses Vertragsstaates in fiskalischen Angelegenheiten bestehenden Geheimhaltungspflicht.
Schlagworte
Steuerstrafsache, Abgabenstrafsache, Zollstrafsache,
Monopolstrafsache, Steuervorschrift, Abgabenvorschrift,
Zollvorschrift, Monopolvorschrift, Justizbehörde
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12038352
Alte Dokumentnummer
N2199653292J