Rechtstracker.at

Art. 4

Fassungen
ab 01.02.1996 — BGBl. Nr. 28/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute01.02.1996 BGBl. Nr. 28/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 28 aus 1996,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.02.1996BGBl. Nr. 28/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Artikel römisch vier

(Zu Artikel 3 des Übereinkommens)

  1. Absatz eins,Gegenstände oder andere Vermögenswerte, die aus der mit Strafe bedrohten Handlung herrühren oder durch diese erlangt worden sind, werden zum Zwecke der Aushändigung an den Geschädigten übermittelt, sofern dies nach der Rechtsordnung des ersuchenden Vertragsstaates zulässig ist und nicht
    1. Litera a
      die unmittelbare Übergabe an den Geschädigten oder einen durch diesen Beauftragten möglich ist,
    2. Litera b
      die Gegenstände im ersuchten Vertragsstaat als Beweisstücke für ein bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde anhängiges Verfahren benötigt werden,
    3. Litera c
      hinsichtlich der Gegenstände im ersuchten Vertragsstaat die Einziehung oder der Verfall tatsächlich ausgesprochen wird oder
    4. Litera d
      Dritte Rechte an ihnen geltend machen.
  2. Absatz 2,Für ein Ersuchen nach Absatz 1 ist eine richterliche Anordnung der Beschlagnahme nicht erforderlich.
  3. Absatz 3,Ein Zollpfandrecht oder eine sonstige dingliche Haftung nach den Vorschriften des Zoll- oder Steuerrechtes wird der ersuchte Vertragsstaat bei der Übermittlung von Gegenständen unter Verzicht auf deren Rückgabe nicht geltend machen, es sei denn, daß der durch die strafbare Handlung geschädigte Eigentümer der Gegenstände die betreffende Abgabe selbst schuldet.

Schlagworte

Zollrecht

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10003381

Dokumentnummer

NOR12038353

Alte Dokumentnummer

N2199653293J