Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 579/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IANHANG römisch eins
DAS ETIKETT
Form des Etiketts
Für das Etikett ist nachstehendes Muster zu verwenden:

Anmerkungen zum Etikett
Die nachstehenden Anmerkungen legen die Angaben fest, die auf dem Etikett zu machen sind.
Anmerkungen:
Name oder Warenverzeichnis des Lieferanten.
Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang IV ermittelt. Ihre Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang römisch vier ermittelt. Ihre Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.
Unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann das EG-Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn das betreffende Gerät unter dieses System fällt und ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates, ABl. Nr. L 99 vom 11. April 1992, CELEX-Nr. 392R0880, vergeben wurde.
Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
Energieverbrauch pro Trockenprogramm „Baumwolle“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.Energieverbrauch pro Trockenprogramm „Baumwolle“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Fassungsvermögen in kg (Baumwolle), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.Fassungsvermögen in kg (Baumwolle), ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
VII.Ziffer römisch sieben
Gerätetyp, dh. Abluft- oder Kondensationstrockner, gemäß den in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen. Der jeweilige Gerätetyp wird durch einen Pfeil gekennzeichnet.Gerätetyp, dh. Abluft- oder Kondensationstrockner, gemäß den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen. Der jeweilige Gerätetyp wird durch einen Pfeil gekennzeichnet.
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen, gemessen nach der Richtlinie 86/594/EWG des Rates.
Druck des Etiketts
Angaben zum Druck des Etiketts

Zu verwendende Farben:
CMYK: Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz.
Beispiel: 07X0: 0% Cyan, 70% Magenta, 100% Gelb, 0% Schwarz.
Pfeile:
– A: X0X0,
– B: 70X0,
– C: 30X0,
– D: 00X0,
– E: 03X0,
– F: 07X0,
– G: 0XX0.
Farbe der Umrandung: X070.
Text und Pfeil (III) in Schwarz. Hintergrund Weiß.Text und Pfeil (römisch drei) in Schwarz. Hintergrund Weiß.
Schlagworte
Modellkennzeichen, Ablufttrockner
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Dokumentnummer
NOR12038900
Alte Dokumentnummer
N2199658457J