Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
25.10.1996 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 579/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 225.10.199631.12.2018 BGBl. Nr. 579/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

25.10.1996BGBl. Nr. 579/1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik

Text

ANHANG römisch zwei

DAS DATENBLATT

Das Datenblatt enthält die folgenden Angaben. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Geräte des gleichen Lieferanten gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden.

Im ersten Fall ist die nachstehende Reihenfolge einzuhalten:

  1. Ziffer eins
    Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
  2. Ziffer 2
    Modellname/-kennzeichen.
  3. Ziffer 3
    Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang römisch vier, ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse ... auf einer Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) reicht.
  4. Ziffer 4
    Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „EU-Umweltzeichen“, und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens. Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
  5. Ziffer 5
    Energieverbrauch (Anhang römisch eins Anmerkung römisch fünf).
  6. Ziffer 6
    Fassungsvermögen – Baumwolle (Anhang römisch eins Anmerkung römisch sechs).
  7. Ziffer 7
    Gegebenenfalls Wasserverbrauch für das Trockenprogramm „Baumwolle“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
  8. Ziffer 8
    Trockenzeit für das Trockenprogramm „Baumwolle“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
  9. Ziffer 9
    Die gleichen Angaben wie unter 5, 6, 7 und 8 für die Programme „Baumwolle bügelfeucht“ und „pflegeleichte Textilien“. Diese Angaben entfallen, wenn die betreffenden Geräte nicht über die genannten Programme verfügen.
  10. Ziffer 10
    Lieferanten können entsprechende Angaben auch für andere Trockenprogramme hinzufügen.
  11. Ziffer 11
    Durchschnittlicher jährlicher Energie- und (gegebenenfalls) Wasserverbrauch bei einer Wäschemenge von 150 kg im Trockenprogramm „Baumwolle“, 280 kg im Programm „Baumwolle bügelfeucht“ und 150 kg im Programm „pflegeleichte Textilien“, ausgedrückt als „repräsentativer Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts, der zum Wäschetrocknen normalerweise einen Wäschetrockner benutzt“.
  12. Ziffer 12
    Gerätetyp, dh. Abluft- oder Kondensationstrockner, gemäß den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen (Anhang römisch eins Anmerkung römisch sieben).
  13. Ziffer 13
    Gegebenenfalls die Geräuschemissionen, gemessen nach der Richtlinie 86/594/EWG.

Die Angaben auf dem Etikett können in Form einer farbigen oder schwarz-weißen Abbildung gemacht werden. In diesem Fall sind die nur auf dem Datenblatt enthaltenen weiteren Angaben ebenfalls aufzuführen.

Schlagworte

Modellkennzeichen, Ablufttrockner

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

10003443

Dokumentnummer

NOR12038901

Alte Dokumentnummer

N2199658458J