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Art. 9e

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. III Nr. 88/2008
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 9e heute01.09.2008 § → § BGBl. III Nr. 88/2008
Art. 9e13.04.199931.08.2008 BGBl. III Nr. 32/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2008,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9 e

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. III Nr. 88/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel 9sexies

Beziehungen zwischen Staaten, die Vertragsparteien sowohl dieses Protokolls als auch des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) sind

  1. Absatz eins,a) In den Beziehungen zwischen Staaten, die Vertragsparteien sowohl dieses Protokolls als auch des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) sind, findet nur dieses Protokoll Anwendung.

    Litera b Ungeachtet des Buchstabens a hat eine Erklärung nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c oder Artikel 8 Absatz 7 dieses Protokolls, die von einem Staat, der Vertragspartei sowohl dieses Protokolls als auch des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) ist, abgegeben wurde, keine Wirkung in den Beziehungen zu einem anderen Staat, der Vertragspartei sowohl dieses Protokolls als auch des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) ist.

  2. Absatz 2,Die Versammlung überprüft nach Ablauf von drei Jahren nach dem 1. September 2008 die Anwendung des Absatzes 1 Buchstabe b und kann ihn jederzeit danach mit Dreiviertelmehrheit aufheben oder seinen Anwendungsbereich einschränken. Bei der Abstimmung in der Versammlung haben nur solche Staaten das Recht auf Teilnahme an der Abstimmung, die Vertragsparteien sowohl des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) als auch dieses Protokolls sind.

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2020

Gesetzesnummer

10003692

Dokumentnummer

NOR40101085