Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 78/1868
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Text
Artikel 10.
Seine kaiserlich-königliche Apostolische Majestät treten hiedurch bezüglich des in Frage stehenden Gebietstheiles dem zwischen den Gliedern des Zollvereines zum Schutze ihres gemeinschaftlichen Zollsystems gegen den Schleichhandel und ihrer inneren Verbrauchsabgabe gegen Defraudationen unterm 11. Mai 1833 abgeschlossenen Zollcartel bei.
Die Bestimmungen dieses Zollcartels sollen auch auf die in dem Artikel 4 gegenwärtigen Vertrages genannten Steuern volle Anwendung finden.
Schlagworte
Zollsystem, Gebietsteil, Zollkartell
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2022
Dokumentnummer
NOR12041240
Alte Dokumentnummer
N3186852380L