Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 78/1868
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Text
Artikel 12.
Den Abgaben, welche von gewissen inländischen Erzeugnissen für Rechnung einer Commune im Königreiche Bayern beim Einbringen in dieselbe erhoben werden, unterliegen auch Gegenstände derselben Art, welche aus gedachtem k. k. Gebietstheile in eine zu einer solchen Erhebung befugte bayerische Gemeinde eingeführt werden.
Schlagworte
Kommune, Gebietsteil, Zollsystem
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2022
Dokumentnummer
NOR12041242
Alte Dokumentnummer
N3186852382L