Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 41/1891
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Text
Artikel 13.
Vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen dem deutschen Zollgebiet und der Gemeinde Mittelberg wird eine Nachversteuerung der in dem angeschlossenen Gebietstheil vorhandenen Bestände an ausländischen Waaren, sowie eine Abstempelung der dort vorhandenen Spielkarten mit dem deutschen Stempel stattfinden. Der Ertrag der Nachsteuer verbleibt dem Deutschen Reich.
Schlagworte
Gebietsteil, Ware
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Dokumentnummer
NOR12041288
Alte Dokumentnummer
N3189152401L