Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlaß über Maßnahmen auf dem Gebiete des öffentlichen Bankwesens und des Sparkassenwesens
Kundmachungsorgan
GBlÖ Nr. 492/1939 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 45/2004GBlÖ Nr. 492 aus 1939, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 45 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
“I.
Die Kommunal-Kreditanstalt des Landes Oberösterreich in Linz wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Oberösterreichische Landes-Hypothekenanstalt in Linz überführt. Bis zum Erlaß einer neuen Satzung betreibt die Landes-Hypothekenanstalt das Kommunalkreditgeschäft nach den bisher für die Kommunal-Kreditanstalt geltenden Bestimmungen.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026
Dokumentnummer
NOR40027684