Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Regelung des Grenzverkehrs (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1951Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1951,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage „A“.
Heu
Stroh
Gras als Viehfutter
Trockenes Laub
Lebende Pflanzen
Frisches Gemüse
Holz in unbearbeitetem oder gesägtem Zustand
Brennholz
Holzkohle, Torf und Torfkohle
Ölkuchen und andere Rückstände von gepreßten Ölsamen und Ölfrüchten
Laugenasche
Naturdünger
Schlempe
Weintreber
Kunsteis
Kehricht und andere ähnliche Rückstände und Abfälle Unbehauene Steine, Kies, Sand und Kalksteine
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2023
Dokumentnummer
NOR40002890