Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationales Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 187/1956Bundesgesetzblatt Nr. 187 aus 1956,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Text
ARTIKEL XARTIKEL römisch zehn
Beitritt
Dieses Abkommen steht den Regierungen der in Artikel IX Absatz 1 erwähnten Staaten zum Beitritt offen.Dieses Abkommen steht den Regierungen der in Artikel römisch neun Absatz 1 erwähnten Staaten zum Beitritt offen.
Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2022
Dokumentnummer
NOR40003281