Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1957Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
39/09 Auslandsschulden
Text
Artikel XIVArtikel römisch vierzehn
1.Ziffer eins Die in diesem Abkommen gebrauchten Ausdrücke „Obligationen“ („Schuldverschreibungen“, „Wertpapiere“) sind so zu verstehen, daß sie den dazugehörigen Zinsschein oder die dazugehörigen Zinsscheine mit einschließen.
2.Ziffer 2 Der Ausdruck „Partei“ ist in diesem Abkommen so zu verstehen, daß er die hinsichtlich dieser Obligation in Betracht kommenden Anleiheschuldner, Treuhänder, Zahlstellen oder Fiskalagenten sowie jede Partei, die entweder eine der in Anlage A aufgezählten Obligationen besitzt oder der eventuell Verpflichtungen aus solchen Obligationen erwachsen, einschließt.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016
Dokumentnummer
NOR12043019
Alte Dokumentnummer
N3195726196L