Rechtstracker.at

Art. 14

Fassungen
ab 11.09.1957 — BGBl. Nr. 215/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 14 heute11.09.1957 BGBl. Nr. 215/1957 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

11.09.1957BGBl. Nr. 215/1957

Außerkrafttretensdatum

Index

39/09 Auslandsschulden

Text

Artikel römisch vierzehn

Ziffer eins Die in diesem Abkommen gebrauchten Ausdrücke „Obligationen“ („Schuldverschreibungen“, „Wertpapiere“) sind so zu verstehen, daß sie den dazugehörigen Zinsschein oder die dazugehörigen Zinsscheine mit einschließen.

Ziffer 2 Der Ausdruck „Partei“ ist in diesem Abkommen so zu verstehen, daß er die hinsichtlich dieser Obligation in Betracht kommenden Anleiheschuldner, Treuhänder, Zahlstellen oder Fiskalagenten sowie jede Partei, die entweder eine der in Anlage A aufgezählten Obligationen besitzt oder der eventuell Verpflichtungen aus solchen Obligationen erwachsen, einschließt.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2016

Gesetzesnummer

10003881

Dokumentnummer

NOR12043019

Alte Dokumentnummer

N3195726196L