Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1957Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
39/09 Auslandsschulden
Text
Artikel XVIArtikel römisch sechzehn
1.Ziffer eins Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren, und der Austausch der Ratifikationsurkunden soll alsbald in Wien erfolgen.
2.Ziffer 2 Das Abkommen tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Washington, am einundzwanzigsten Tage des Monats November 1956 in zweifacher Ausfertigung je in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleich maßgebend sind.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016
Dokumentnummer
NOR12043021
Alte Dokumentnummer
N3195726198L