Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmte auf Dollar lautende Österreichische Obligationen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1957Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1957,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/09 Auslandsschulden
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in der Stadt New York im Staate New York. Es unterhält eine Geschäftsstelle, bei der ein ordnungsmäßig beauftragter Vertreter der Mitglieder und des Vorsitzenden für Prozeßzustellungen im Sinne des Artikels VIII legitimiert ist. Wenn außergewöhnliche Umstände es bedingen, kann das Schiedsgericht auch anderwärts Sitzungen abhalten.Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in der Stadt New York im Staate New York. Es unterhält eine Geschäftsstelle, bei der ein ordnungsmäßig beauftragter Vertreter der Mitglieder und des Vorsitzenden für Prozeßzustellungen im Sinne des Artikels römisch acht legitimiert ist. Wenn außergewöhnliche Umstände es bedingen, kann das Schiedsgericht auch anderwärts Sitzungen abhalten.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2016
Dokumentnummer
NOR12043009
Alte Dokumentnummer
N3195726186L