Norm Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Groschen× ▾ ‹›Gliederung Ausgabe von Scheidemünzen zu 50 Groschen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1989 — BGBl. Nr. 150/1959 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1989 BGBl. Nr. 150/1959 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.01.1989 Art. 1