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Anl. 2

Fassungen
ab 30.12.1963 — BGBl. Nr. 51/1964 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute30.12.1963 BGBl. Nr. 51/1964 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1964,

Typ

Vertrag – Türkei

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

30.12.1963BGBl. Nr. 51/1964

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Anlage 2

Es besteht im Sinne des Artikels 4, Absatz 3 dieses Abkommens Einvernehmen darüber, daß nur Güter, die in der beigeschlossenen Liste (Anlage 3) beschrieben sind, von türkischen Firmen bei österreichischen Firmen bestellt werden (siehe Artikel 1, Absatz 2) und deren Finanzierung aus Mitteln der im Rahmen dieses Abkommens gewährten Finanzhilfe erfolgen wird. Andere Güter können nur nach erfolgter gegenseitiger Absprache der Vertragsparteien geliefert werden.

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2015

Gesetzesnummer

10003973

Dokumentnummer

NOR40045710