Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 51/1964Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1964,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 6
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Urkund dessen haben die unterzeichneten, ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter dieses Abkommen mit ihren Unterschriften versehen.
Geschehen in Wien, am 30. Dezember 1963, in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in je zwei Urschriften.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2015
Dokumentnummer
NOR40045708